Chiropraktik Fortbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des DIC

§ 1 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

Das Deutsche Institut für Chiropraktik ( nachfolgend DIC) bietet den Teilnehmern die Möglichkeit an, qualifizierende Kurse zu belegen. Für den Seminarerfolg kann keine Haftung übernommen werden.
Die Informationen auf unserer Homepage www.chiropraktik-fortbildung sind Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen (eingeschränkt gültig bei einer Förderung über einen Bildungsgutschein).
Eine Anmeldung gilt als Angebot auf einen Vertragsschluss. Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Vertragspartners (Willenserklärung des DIC, z.B. Bestätigung, Absage, o.ä.) zustande. Sollte eine Anmeldung nicht in Schriftform sondern elektronisch (z.B. Mail) erklärt werden, zählt als Zugang des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages der Zeitpunkt, in dem das DIC unter gewöhnlichen Umständen die Anmeldung abrufen kann und der Zugang der Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten des DIC erfolgt. Sobald zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, ist der Anmeldende als Kursteilnehmer zu qualifizieren.
Die Teilnehmerzahl eines Kurses ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Bei Unterschreitung der Mindestzahl von Anmeldungen behält sich das DIC vor, den jeweiligen Kurs zu verschieben bzw. abzusagen.Bei fehlenden Erstzterminen ist der Teilnehmer dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Außerdem ist das DIC berechtigt, einen Austausch von Referenten vorzunehmen.
Ein Anspruch auf die Durchführung einer Lehrveranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den Teilnehme nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Seminargebühren

§ 2 Kosten der Aus- und Weiterbildung

Der Anmeldende ist auch bei Kostenübernahme durch einen Dritten als Kostenschuldner anzusehen.

§ 3 Kündigung

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in elektronischer Form (Mail) ist ausgeschlossen.
Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kursteilnehmer nach Lehrgangsbeginn (auch einzelner Module), hat der Kursteilnehmer dem DIC sämtliche Kosten und Gebühren zu erstatten, die dem Informationsblatt oder dem ausgewiesenen Angebot auf der Homepage ersichtlich sind.
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Lehrgangsbeginn hat folgende Kostenstaffelung (Stornogebühren) zur Folge:
* Eine Kündigung 60 bis 28 Tage vor Seminar-/Lehrgangsbeginn 30% des Seminar-/Lehrgangspreises
* 28 bis 14 Tage vor Seminar-/Lehrgangsbeginn 50 % des Seminar-/Lehrgangspreises
* Bis 14 Tage vor Seminar- / Lehrgangsbeginn 100 % des Seminar-/ Lehrgangspreises
* Dem Kurseilnehmer bleibt es überlassen, einen geringeren Schaden dem DIC nachzuweisen.
Die Stornogebühren entfallen, wenn ein Vertragsverhältnis mit einem anderen Bewerber zustande kommt und dieser sodann den angebotenen Kurs besucht. Die Stornogebühren entfallen nur für den Fall, dass das neue Vertragsverhältnis nur aufgrund der ursprünglichen Kündigung zustande kam.
Das DIC ist berechtigt, bei fehlender Mitwirkungspflicht sowie unentschuldigten Fehlzeiten des Teilnehmers das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Das DIC behält sich vor, bis zu 14 Tage vor dem geplanten Lehrgangsbeginn das Vertragsverhältnis mit dem Kursteilnehmer zu kündigen. Die Kündigung durch die DIC kann nur erfolgen, wenn ein Kursteilnehmer vetragliche Pflichten verletzt oder der gebuchte Kurs nicht genügend Anmeldungen aufweist (vgl. § 1 Ziffer 5). Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung seitens des DIC bereits Zahlungen von einem Kursteilnehmer geleistet worden sein, werden die bereits geleisteten Gebühren ohne Abzug erstattet.
Im Falle einer Kündigung seitens des DIC stehen dem Kursteilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn dem DIC Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 4 Rücktrittsrecht bei Förderung über einen Bildungsgutschein

Bei Förderung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / ARGE oder durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gilt folgendes Rücktrittsrecht:
Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, längstens jedoch bis zum Lehrgangsbeginn sowie bei Nichtförderung des Teilnehmers nach dem SGB. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es kann gekündigt werden erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen. Sofern eine Maßnahme in Abschnitten bzw. Modulen, die kürzer als drei Monate sind, durchgeführt wird, ist eine Kündigung zum Ende eines Abschnittes oder Moduls ebenfalls ohne Angaben von Gründen möglich.

§ 5 Hausordnung und Haftungsfragen

Die Hausordnung wird am 1. Unterrichtstag besprochen und ist einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar/Lehrgang führen.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar/ Lehrgang führen.
Für Gegenstände, die sich im Besitz des Kursteilnehmers befinden oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit übernimmt das DIC keine Haftung. Dies gilt nicht, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

§ 6 Urheberrecht

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucke von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben dem DIC. Eine audio- und/oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils des Seminars ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

§ 7 Datenschutz

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch das DIC in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Er ist informiert und einverstanden.
Persönliche Daten dürfen ohne Einverständnis nicht an Personen oder Institutionen außerhalb des DIC weitergegeben werden. Bei einer Förderung über Bildungsgutschein dürfen persönliche Daten an den Kostenträger weitergegeben werden.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

§ 9 Gerichtsstandvereinbarung

Hat der Anmeldende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des DIC..

§ 10 Fälligkeit der Zahlung

Die Gesamtkosten (abzüglich der geleisteten Anzahlung) eines abgeschlossenen Vertrages sind vier Wochen vor Beginn des Kurses (auch eines einzelnen Moduls) fällig. Eine andere Zahlungsmodalität kann mit dem, DIC schriftlich vereinbart werden. Auf den Abschluss einer besonderen Regelung besteht kein Rechtsanspruch.
Mit der Anmeldung zum Seminar wird eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € fällig. Die Anzahlung kann in bar, per Scheck oder per Überweisung geleistet werden

§ 11 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
Vorstehende Vertragsbedingungen heben frühere Vereinbarungen auf.
Gegenüber Ansprüchen des Arbeitgebers ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Leistungsverweigerungsrechten und Aufrechnung, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.